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Aktuell

Drohnen für Rehkitzrettung neu in der Kollektivhaftpflichtversicherung von JagdSchweiz

11.05.2022

Über die Verbandslösung „Vereinshaftpflicht“  von Jagd Schweiz sind ab sofort allfällige Haftpflichtansprüche für Personen- und Sachschäden bei Drohneneinsätze für die „Rehkitzrettung“ und dem „Aufspühren von Bodenbrüternestern“ mitversichert.

Deckungsvoraussetzung

Wer eine Drohne / ein Modellluftfahrzeug betreibt, muss stets direkten Augenkontakt zum Luftfahrzeug halten und jederzeit die Steuerung gewährleisten können. Weitere gesetzliche Einschränkungen für den Flugbetrieb (wie in der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien beschrieben) sind einzuhalten.

Örtlicher Geltungsbereich

Versichert sind in Abänderung von Art. E8 der AB Schäden, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein eintreten.

Versicherungssumme

CHF 5 Mio.

Selbstbehalt

CHF 200.--/pro Fall

Der Vertrag „Vereinshaftpflicht“ von Jagd Schweiz wird diesbezüglich angepasst, die Jagdgesellschaften erhalten kein neues Dokument.

Die dem Verbandvertrag angeschlossenen Jagdgesellschaften/-Vereine werden seitens Jagd Schweiz direkt informiert.

Der Jahresbeitrag für die Vereinshaftpflichtversicherung pro Jagdgesellschaft/-Verein beträgt neu CHF 60.— pro Jahr.

ANMERKUNG:

  • Das Aufspüren von übrigem Wild (spez. Schwarzwild), Nachsuchen etc. ist nicht Gegenstand dieses Einschlusses!
  • Drohnenbesitzer/-Piloten, welche das Fluggerät auch privat nutzen, müssen bei ihrer privaten Privathaftpflichtversicherung den Einschluss vornehmen.