Vereinshaftpflicht
Versichertes Risiko und versicherte Haftpflicht
Versichert sind die Haftpflicht der über den Vertrag Jagd Schweiz gemeldeten Jagdvereine (gemeint sind nicht Kantonalverbände) sowie deren Mitglieder und Gäste der Jagdgesellschaft (z.B. Treiber)
- in ihrer Eigenschaft als Eigentümer von Jagd und dem Jagdschutz dienenden Einrichtungen (wie Hochsitze, Jagdhütte, Einzäunungen etc.)
- aus statutarischen Tätigkeiten
- aus der üblichen Vereinstätigkeit wie Futterkrippen, Kanzeln, Hochsitze, Stege etc. erstellen und in Stand halten, Rehkitzrettung, Trophäenzeigen, Gewehrschiessen etc.
- als Eigentümer und aus dem Betrieb von vereinsinternen Schiessanlagen
- aus der Organisation und Durchführung von Anlässen, die normalerweise Jahr für Jahr von einem Verein der betreffenden Art und Grösse durchgeführt werden.
Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht als Jäger sowie Wild- und Flurschäden
Rechtsschutz im Strafverfahren
Wird aufgrund eines versicherten Haftpflichtereignisses ein Strafverfahren eingeleitet, übernimmt die Versicherung
- die Kosten für die anwaltschaftliche Vertretung des Versicherten
- die dem Versicherten von den Behörden auferlegten Kostenfolgen
- die Kosten für im Einverständnis mit der Versicherung erstellten Gutachten
Nicht versichert sind Geldstrafen oder Bussen
Grunddeckung
Die Versicherungssumme pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten zusammen beträgt CHF. 5‘000‘000.00.
Der Selbstbehalt pro Ereignis für Sachschäden und Schadenverhütungskosten beträgt CHF 200.00.
Die Jahresprämie pro gemeldete Jagdgesellschaft beträgt CHF 60.00
Vorgehen
Die Jahresprämie von CHF 60.00 ist JagdSchweiz bei Abschluss der Versicherung zu überweisen. Die Versicherung erlangt mit Einreichung des Antrages und mit Eintreffen der Prämie ihre Gültigkeit.