Kollektiv-Unfallversicherung für Jagdaufseher und Gehilfen
Versicherte Personen
Versichert sind Jagdaufseher und Gehilfen (wie Treiber, Jagdhornbläser, Hundeführer usw.), der als Verein konstituierten Hege- und Revier-Gemeinschaften, in den Revierkantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich, welche sich über den Verband Jagd Schweiz schriftlich für die Versicherung angemeldet haben.
Versicherte Unfälle
Die Versicherung deckt ausschliesslich Unfälle, welche den Jagdaufsehern und Gehilfen während der Jagd in den von den jeweiligen Hege- und Reviergemeinschaften gepachteten Revieren zustossen. Unfälle auf dem Hin- und Rückweg zu den Jagdrevieren sind über diesen Vertrag nicht versichert!
Versicherte Leistungen
- Todesfallkapital: CHF 20‘000.00
- Invaliditätskapital: CHF 100‘000.00
- Taggeld ab 3. Tag während 730 Tagen: CHF 40.00
- Heilungskosten, in Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung
Jahresprämie pro angeschlossene Jagdgesellschaft/-verein: CHF 33.00
Vorgehen
Die Jahresprämie von CHF 33.00 ist JagdSchweiz bei Abschluss der Versicherung zu überweisen. Die Versicherung erlangt erst mit Einreichung des Antrages und mit Eintreffen der Prämie ihre Gültigkeit.